Förderungen

Hier finden Sie eine Übersicht Ihrer Fördermöglichkeiten

Förderung beruflicher Weiterbildungen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich selbst weiterbilden möchten, können durch den Bund oder die einzelnen Bundesländer mit entsprechenden Förderprogrammen finanziell unterstützt werden.

 

Bildungsprämie

Beschäftigte Weiterbildungsinteressierte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, die Bildungsprämie zu erhalten. Diese beinhaltet einen Prämien- oder Spargutschein. Beide Gutscheine können einzeln oder in Kombination genutzt werden.

 

Voraussetzungen für den Erhalt der Bildungsprämie sind:

Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 20.000 EUR im Jahr betragen. Bei gemeinsam Veranlagten liegt der Höchstbetrag bei maximal 40.000 EUR.

Weiterbildungsinteressierte müssen mindestens 15 Stunden in der Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein oder sie befinden sich in Eltern- bzw. Pflegezeit.

 

Detaillierte Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie auf der

Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


Förderung beruflicher Weiterbildungen für Arbeitsuchende

Qualifizierte Arbeitskräfte haben auf dem Arbeitsmarkt deutlich bessere Chancen. Aus diesem Grund fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitsuchende, aber auch für Wiedereinsteiger und bestimmte Personengruppen in gefährdeten Arbeitsverhältnissen mit einem Bildungsgutschein.

 

Die Förderungen werden gemäß den Bestimmungen des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) für zugelassene Maßnahmen gewährt. Die PSP Papenburg hat eine Vielzahl von Lehrgängen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV zertifizieren lassen.

 

 

Unsere zertifizierten Lehrgänge sind:

 

Ausbildung im E-, MAG- und WIG-Schweißen für Stahl und CrNi nach ISO 9606

 

 

 

Sprechen Sie uns gern an, wir helfen Ihnen weiter.


Förderung für Unternehmen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten

Für Unternehmen, die ihre Beschäftigten qualifizieren möchten, bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

 

Förderprogramm WEITER.BILDUNG! der Bundesagentur für Arbeit

 

Die Bundesagentur für Arbeit fördert nach dem Qualifizierungschancengesetz seit dem 01.01.2019 die Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte in Unternehmen, unabhängig vom Lebensalter, von der Betriebsgröße und vom Berufsabschluss.

 

Diese Fördermöglichkeit für Ausbildungen und für berufliche Weiterbildungen ist allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft:

  • Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Aus- und Weiterbildungen gehen über Anpassungsfortbildungen hinaus, die lediglich arbeitsplatzbezogen und kurzfristig sind.
  • Liegt ein Berufsabschluss (Ausbildungsdauer mind. 2 Jahre) bei den Beschäftigten vor, muss dieser mindestens 4 Jahre zurückliegen.
  • Die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer hat in den letzten 4 Jahren vor Antragstellung an keiner öffentlich geförderten, beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme dauert mindestens 120 Stunden.
  • Die Maßnahme und der Träger sind für die Förderung nach AZAV zugelassen.

 

Gefördert werden können je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Zudem sind Zuschüsse bis zu 100 % des Arbeitsentgeltes für die Freistellung während der Qualifizierung je nach Unternehmensgröße möglich.

 

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